Im Stadtzentrum wird ein Tattoo, das Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigt (also z.B. ein Hakenkreuz), öffentlich getragen. Die Tat wird erst im Oktober bekannt.
Quelle: Drucksache 5/13029 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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