Verbotenes Tattoo öffentlich getragen

Im Stadtzentrum wird ein Tattoo, das Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigt (also z.B. ein Hakenkreuz), öffentlich getragen. Die Tat wird erst im Oktober bekannt.

Quelle: Drucksache 5/13029 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 1. Februar 2014 bearbeitet.

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