Verstoß gegen Vereinigungsverbot

„In/an Bahn AG“ kommt es „mittels Gegenstand“ zu einem Verstoß gegen das Vereinigungsverbot. Denkbar ist, dass eine Person im Bahnhof oder in einem Zug einen Gegenstand (Ausweis, Transparent, Orden, etc.) bei sich trug, der sie als Mitglied einer verbotenen Partei oder Vereinigung ausweist. Dabei könnte es sich um die Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer neueren verbotenen Organisation handeln wie FAP, HDJ, HNG oder Kameradschaft Döbeln.

Am gleichen Tag wird in Chemnitz eine Gürtelschnalle mit einer Triskele öffentlich getragen. Die Redaktion geht davon aus, dass es sich hierbei um dieselbe Straftat handelt, wobei die Triskele hierbei als Logo des verbotenen Blood-&-Honour-Netzwerks betrachtet wurde.

Das Verfahren im Falle der Triskele wird im Dezember 2013 eingestellt.

Quelle: Drucksachen 5/12633 und 5/13473 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 29. Juli 2014 bearbeitet.

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