Am 02.10.2010 tauchen auf einer Fensterscheibe gesprühte Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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