„In/an Polizei“ werden Parolen gerufen, deren Inhalt den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Mehr gibt die Quelle leider nicht her. Quelle: Drucksache 5/14520 im Sächs. Landtag
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28.03.2014
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Chemnitz, Ebersdorf, Flöha, Hilbersdorf, Hutholz, Kaßberg, Lugau, Lutherviertel, Markersdorf, Sachsen, Schloßchemnitz, Yorckgebiet
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Durch das sächsische Innenministerium wird die Kameradschaft Nationale Sozialisten Chemnitz verboten. Es kommt zu Hausdurchsuchungen bei den 14 Kernmitgliedern sowie im Treffobjekt an der Markersdorfer Straße. Dabei werden verschiedene Gesetzesverstöße festgestellt: Lutherviertel: Volksverhetzende Bild- oder Tonträger gefunden Markersdorf: Gestohlene Plakate des Studierendenrats der TU Chemnitz zum Aufruf zu einer antifaschistischen Demonstration am 05. März gefunden… weiterlesen »
An diesem Tag ereignen sich drei Farbschmierereien, von denen nicht klar ist, ob die Quellen den gleichen Vorfall beschreiben. In Ebersdorf werden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an oder in die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende am Adalbert-Stifter-Weg geschmiert. Des Weiteren wird ein Hakenkreuz in ein Treppenhaus geritzt (Verfahren gegen Unbekannt im Mai 2014 eingestellt) und ein Hakenkreuz an… weiterlesen »
„In/an Verkaufseinrichtung“ werden Parolen gerufen, die wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten sind. Quelle: Drucksache 5/13712 im Sächs. Landtag
Am Asylsuchendenheim am Adalbert-Stifter-Weg in Chemnitz-Ebersdorf werden verfassungswidrige Parolen, also z.B. „Sieg Heil“, gerufen. In der Quelle, die von der Sächsischen Staatsregierung stammt, ist die Rede von einem “Asylantenheim”. Der Begriff gilt gemeinhin als abwertende Bezeichnung für Asylsuchende. Quelle: Drucksache 5/13029 im Sächs. Landtag
In oder an einer Wohnung werden volksverhetzende Schriften angebracht. Die Tat wird im Mai 2012 bekannt. Quelle: Drucksache 5/9246 im Sächsischen Landtag
Im Stadtteil Ebersdorf werden in oder an einer Wohnung volksverhetzende Schriften angebracht. Die Tat wird erst im Mai bekannt. Quelle: Drucksache 5/9246 im Sächsischen Landtag