Im Stadtgebiet wird ein Hakenkreuz an eine Zimmerwand geschmiert. Das zugehörige Verfahren wird im Oktober 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10465 im Sächsischen Landtag
In oder an einer Gaststätte im Stadtteil Morgenleite werden rechte verfassungswidrige Parolen gerufen. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im Dezember 2012 eingestellt. Quelle: Drucksachen 5/10464 und 5/10961 im Sächs. Landtag
Eine SMS mit dem Worten „Sieg Heil“ wird versendet. Das Verfahren gegen die bekannte tatverdächtige Person wird im November 2012 eingestellt. Quellen: Drucksache 5/10036, Drucksache 5/10656
An einer Wohnungstür im Stadtteil Schloßchemnitz erhebt jemand seinen rechten Arm zum Hitlergruß. Quellen: 5/10036 und 5/10465 im Sächsischen Landtag
Zwischen dem 21. und 23.07. wird im Stadtzentrum wird ein Hakenkreuz an eine Straßenlaterne geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im September eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10036 und 5/10307 im Sächs. Landtag
„Mittels Gegenstand“ wird im Stadtteil Sonnenberg der Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Am gleichen Tag findet das Fußballspiel des Chemnitzer FC gegen den als linksalternativ geltenden SV Babelsberg 03 statt. Das Stadion befindet sich ebenfalls im Stadtteil Sonnenberg. Quelle: Drucksache 5/10464
An einen Dönerimbiss wird ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im Dezember 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10308 im Sächs. Landtag
Gegen 0:05 Uhr ruft ein Mann die Worte „Na dann, Heil Hitler!“ und führt dabei eine Stahlrute bei sich. Er wird im Juli 2013 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit versätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine verbotene Waffe zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Quelle: Drucksache 5/12492 im Sächs.… weiterlesen »
In oder an einem Gebäude werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Quelle: Drucksache 5/9887 im Sächs. Landtag
In einen Vogelaufkleber an einem Wartehäuschen im Ortsteil Harthau wird ein Hakenkreuz geritzt. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im August 2012 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10036, 5/10039 und 5/10307 im Sächs. Landtag
In oder an einer sportlichen Einrichtung des Kepler-Gymnasiums werden zwischen dem 08. und dem 09. Juli verfassungswidrige Parolen angebracht. Quelle: Drucksachen 5/9887 und 5/10981 im Sächs. Landtag
In oder an einem Wohnhaus kommt es zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mittels Farbschmierereien. Quelle: Drucksache 5/9887 im Sächs. Landtag
Im Stadtteil Rabenstein werden auf eine Gartenfeier die Worte „Sieg Heil“ gerufen. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im Februar 2o13 eingestellt. Im März wird das Verfahren laut Quelle erneut eingestellt, dieses Mal gegen einen bekannten Tatverdächtigen. Möglicherweise wurde das Verfahren also wieder aufgerollt. Quellen: Drucksachen 5/10653 und 5/11608 im Sächsischen Landtag
Zwischen dem 29.06. und dem 02.07.2012 wird u.a. in ein Treppenhaus ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im August 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10039 im Sächs. Landtag
Auf einen Altkleidercontainer wird ein Hakenkreuz und die Worte „Heil Hitler“ geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10656 im Sächs. Landtag
Im Stadtteil Grüna werden verfassungswidrige Kennzeichen verwendet. Viel mehr ist aus der Quelle leider nicht zu entnehmen: Die Straftat findet mittels „Gegenstand, in/an Kfz, Straße; Öffentlichk.“ statt. Quelle: Drucksache 5/9590 im Sächsischen Landtag
In einen Fahrgastunterstand der Bahn im Ortsteil Wittgensdorf werden mehrere Hakenkreuze geritzt. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im September 2012 eingestellt. Quelle: Drucksachen 5/9887 und 5/10307 im Sächs. Landtag
PolizeibeamtInnen gegenüber werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/9887 im Sächs. Landtag
Ein Mann ruft in Wohnung in der Gießerstr. 72 (Sonnenberg) aus dem geöffneten Fenster lautstark die Worte „Sieg Heil“. Er wird im Juni 2013 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Quellen: Drucksache 5/9590 und 5/12323 im Sächsischen Landtag
Öffentlich sichtbar werden im Ortsteil Grüna Farbschmierereien angebracht, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen, wie z.B. Hakenkreuze oder SS-Runen. Quelle: Drucksache 5/10308 im Sächs. Landtag