An der TU Chemnitz kommt es zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Quelle: Drucksache 5/13485 im Sächs. Landtag
An Eigentum der Bahn AG werden rechte Farbschmierereien angebracht, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen. Das Verfahren gegen den bekannten Tatverdächtigen wird im Juni 2013 eingestellt. Quellen: Drucksache 5/12106 und 5/12323 im Sächsischen Landtag
Im Stadtteil Bernsdorf werden ein Hakenkreuz und eine Doppelsigrune in den Schnee auf einem PKW gemalt. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im April 2013 eingestellt. Quelle: Drucksachen 5/11610 und 5/11881 im Sächsischen Landtag
Im Stadtteil Markersdorf werden verfassungswidrige Parolen „in/an Polizei, Straße, Öffentlichkeit“ skandiert. Mehr Informationen gibt die Quelle nicht preis. Quelle: Drucksache 5/11610 im Sächsischen Landtag
An der Kirchner-Grundschule werden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt oder angebracht. Mehr ist der Quelle leider nicht zu entnehmen. Quelle: Drucksache 5/10981 im Sächs. Landtag
In ein Wetterschutzhäuschen der Bahn in Erfenschlag wird ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im Februar 2013 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/11196 und 5/11397 im Sächs. Landtag
„Mittels Gegenstand“ „in/an Wohnung“ werden antisemitische Schriften angebracht. Quelle: Drucksache 5/10965 im Sächs. Landtag
U.a. auf einer Speicherkarte werden Bilddateien mit Hakenkreuzen gespeichert. Der Angeklagte wird im April vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Vermutlich geschah dies, da der Straftatbestand nur für das Zeigen von Kennzeichen in der Öffentlichkeit gilt. Quelle: Drucksache 5/11881 im Sächs. Landtag
Gegen 20:30 Uhr ruft ein Erwachsener im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhof dreimal laut die Worte „Sieg Heil“. Er wird im März zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Quelle: Drucksache /11608 im Sächs. Landtag
Parolen werden gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. In der Quelle ist die Rede von einer „fremdenfeindlichen“ Tat. Dieser Begriff ist kritisch zu bewerten, da er häufig als Ersatz für „rassistisch“ verwendet wird. Diejenigen, an die sich derartige Parolen richten, sind aber häufig gar nicht „fremd“, sondern werden nur als… weiterlesen »
Ein Jugendlicher setzt während des Unterrichts in einer Berufsschule eine Sturmmaske auf, erhebt den rechten Arm zum Hitlergruß und trägt deutlich erkennbar am linken Arm ein aufgemaltes Hakenkreuz. Außerdem begeht er weitere, von der Quelle nicht als rechts eingestufte Taten. Er wird im November 2013 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.… weiterlesen »
In den Raureif auf einem Auto wird ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10565 im Sächs. Landtag
Im Stadtteil Hutholz werden öffentlich sichtbar verfassungswidrige Parolen auf einem Werbeträger an einem Gebäude angebracht. Quelle: Drucksachen 5/10653 und 5/10961 im Sächs. Landtag
In der Öffentlichkeit werden rechte Parolen skandiert, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/10653 im Sächs. Landtag
Auf der Website schueler.cc werden unter dem Namen des Sportgymnasiums Chemnitz verbotene neonazistische Kennzeichen gepostet. Ein Schüler wird in Folge dessen zeitweilig suspendiert. Quelle: Drucksache 5/10981 im Sächs. Landtag
In der Annen-Mittelschule werden in einer Damentoilette Hakenkreuze angebracht. Das Verfahren gegen die bekannte tatverdächtige Person wird im Februar 2013 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10464, 5/10981 und 5/11397 im Sächs. Landtag
In oder an einem Gebäude der Polizei werden Parolen mit verfassungswidrigen Inhalten gerufen. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
Im Stadtzentrum werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fallen, also z.B. „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
In oder an einer Wohnung im Stadtzentrum kommt es zu „fremdenfeindlichen“ Farbschmierereien, die als verfassungswidrig eingestuft werden: An die Tür eines ausländischen Mieter wird ein Hakenkreuz und die Parole „Ausländer raus“ geschmiert. Da der Geschädigte augenscheinlich ein Bewohner der Stadt Chemnitz ist, ist das Attribut „fremd“ wahrscheinlich falsch gewählt. Wohl aber handelt es sich um… weiterlesen »
An einem Abfalleimer am Südbahnhof werden ein Hakenkreuz und der Spruch „Wir sind wieder zurück“ mit Filzstift geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10656 im Sächs. Landtag