Ein Tattoo wird öffentlich getragen, welches Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigt (z.B. Hakenkreuz, Doppelsigrune). Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Erneut kommt es im Chemnitzer Stadtgebiet zu rechten Parolen, die gegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Zwei Erwachsene und drei Heranwachsende rufen im Chemnitzer Stadtgebiet die Worte „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Wir sind der nationale Widerstand“. Außerdem erheben sie den rechten Arm zum Hitlergruß. Sie werden zu Geldstrafen von 20 bis 50 Tagessätzen, bzw. 80 Tagessätzen unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl verurteilt. Quelle: Drucksachen 5/5224 und 5/6837 im… weiterlesen »
Frische rechte Schmierereien werden entdeckt, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächs. Landtag
Im Rahmen einer Razzia beim rechten Plattenladen PC Records werden volksverhetzende Tonträger gefunden. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Frische rechte Sprühereien werden entdeckt, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Im Stadtteil Ebersdorf werden in oder an einer Wohnung volksverhetzende Schriften angebracht. Die Tat wird erst im Mai bekannt. Quelle: Drucksache 5/9246 im Sächsischen Landtag
Im Chemnitzer Stadtgebiet wird eine Parole gerufen, die gegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstößt. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Via „Computer/Internet“ wird mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen §86a StGB verstoßen. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Am 22.12.2010 werden in Chemnitz Farbschmierereien, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen, entdeckt. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Am 22.12.2010 tauchen in Chemnitz volksverhetzende Bild- und Tonträger auf. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Am 13.12.2010 kommt es in Chemnitz Hutholz zum Verdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB auf Grund von Farbschmierereien in und an einem Wohnhaus. Quellen: Drucksache 5/4576 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag
Am 09.12.2010 wird eine Farbschmiererei, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllt, entdeckt. Quelle: Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag
Am 20.11.2010 wird eine neonazistische Parole gerufen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 19.11.2010 wird in Chemnitz eine Farbschmiererei entdeckt, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllt. Quelle: Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag
Am 16.11.2010 wird in Chemnitz eine neonazistische Parole gerufen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 13.11.2010 werden Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 09.11.2010 wird ein Hakenkreuz auf eine Werbetafel eines Einkaufszentrums geklebt. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quellen: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4830 im Sächsischen Landtag
Am 04.11.2010 werden Farbschmierereien in Chemnitz entdeckt, diese erfüllen den Straftatbestand nach § 86a StGB. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 27.10.2010 werden in Chemnitz Parolen gerufen, welche den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag