Auf der Zwischentag-Messe in Berlin findet sich auch ein Stand der Blauen Narzisse. Redakteure der Blauen Narzisse nehmen zudem an zwei Podiumsdiskussionen teil. Quelle: Internetauftritt Blaue Narzisse im Dezember 2012
In der Annen-Mittelschule werden in einer Damentoilette Hakenkreuze angebracht. Das Verfahren gegen die bekannte tatverdächtige Person wird im Februar 2013 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10464, 5/10981 und 5/11397 im Sächs. Landtag
In oder an einem Gebäude der Polizei werden Parolen mit verfassungswidrigen Inhalten gerufen. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
Im Stadtzentrum werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fallen, also z.B. „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
In oder an einer Wohnung im Stadtzentrum kommt es zu „fremdenfeindlichen“ Farbschmierereien, die als verfassungswidrig eingestuft werden: An die Tür eines ausländischen Mieter wird ein Hakenkreuz und die Parole „Ausländer raus“ geschmiert. Da der Geschädigte augenscheinlich ein Bewohner der Stadt Chemnitz ist, ist das Attribut „fremd“ wahrscheinlich falsch gewählt. Wohl aber handelt es sich um… weiterlesen »
An einem Abfalleimer am Südbahnhof werden ein Hakenkreuz und der Spruch „Wir sind wieder zurück“ mit Filzstift geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10656 im Sächs. Landtag
Im „Objekt“ der Nationalen Sozialisten Chemnitz an der Markersdorfer Str. 40 findet eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Menschen“ statt. Quelle: Verbotsbescheid der Nationalen Sozialisten Chemnitz
An eine Wand in oder an einem Gebäude werden Hakenkreuze und SS-Runen geschmiert. Quellen: Drucksachen 5/10464, 5/10308 und 5/10565 im Sächs. Landtag
In oder an einem Wohnhaus auf dem Sonnenberg werden antisemitische Farbschmierereien angebracht. Die Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung. Quelle: Drucksachen 5/10036 und 5/10037 im Sächs. Landtag
In oder an einem KFZ werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Dies kann durch Einritzen oder Draufschmieren durch Fremde passiert sein, möglich ist aber auch, dass am Fahrzeug z.B. ein verfassungswidriger Aufkleber angebracht war. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag
In oder an einer öffentlichen Einrichtung im Stadtzentrum werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Quelle: Drucksache 5/10308 im Sächs. Landtag
In einem Zug oder auf einem Gelände der Bahn AG trägt jemand offen ein Hakenkreuz-Tattoo zur Schau, welches den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Die gleiche Tat ereignet sich an diesem Tag auch auf einem Justizgelände. Möglicherweise handelt es sich dabei um dieselbe Person. Der Prozess gegen den bekannten Tatverdächtigen im Falle… weiterlesen »
Eine neonazistische Feier mit ca. 50 Teilnehmenden findet in Chemnitz statt. Am gleichen Tag hatte in Erdmannsdorf ein rechtes Volleyballturnier mit ca. 120 Teilnehmenden stattgefunden, welches vermutlich in der Kontinuität des in den vergangenen Jahren im Naturbad Niederwiesa stattgefundenen Chemnitzer Sommerfestes steht. Gerüchten zufolge hätte an diesem Tag außerdem ein neonazistisches Fußballturnier an der Claußstraße stattfinden… weiterlesen »
Zum wiederholten Male findet die sogenannte Bürgerstreife in Hilbersdorf statt. Start ist der Hilbersdorfer Bahnhof, von wo aus die sechs bis acht Teilnehmenden ausschließlich szenebekannten Rechten in Richtung Asylsuchendenheim am Adalbert-Stifter-Weg ziehen. Quelle: Internetauftritt Blaue Narzisse im August 2012, AugenzeugInnen
Im Stadtteil Hilbersdorf wird ein Hakenkreuz an ein Garagentor gesprüht. Quellen: Drucksachen 5/10307 und 5/10308 im Sächs. Landtag
Ein Hakenkreuz wird an eine Wand geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10656 im Sächs. Landtag
In oder an einer kirchlichen Einrichten werden rechte Parolen gerufen, die als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestuft werden. Dazu zählen z.B. „Sieg Heil“- oder „Heil Hitler“-Rufe. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag
Zwischen dem 31.08. und dem 01.09. wird ein Hakenkreuz in den Lack eines KFZ, das im OT Harthau steht, geritzt. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im April 2013 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10308 und 5/11881 im Sächs. Landtag
Im Ortsteil Harthau werden rechte Farbschmierereien angebracht, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Als Kurzangaben wird in der Quelle „in/an KFZ, Betrieb“ angegeben, woraus sich aufgrund der ungenauen Angaben kein Tathergang erschließen lässt. Quelle: Drucksache 5/10308 im Sächs. Landtag
In oder an einem Wohnhaus in Altchemnitz kommt es zu verfassungswidrigen Farbschmierereien. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag