Vom 20.11.2010 bis zum 21.11.2010 findet in Chemnitz das 8. Stiftungsfest der Pennalen Burschenschaft statt. Die Veranstaltung findet in der Gaststätte Südlehne in Chemnitz statt. Teilnehmerzahl ist unbekannt. Quelle: AugenzeugInnen
Am 20.11.2010 wird eine neonazistische Parole gerufen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 20.11.2010 findet in Chemnitz eine Vortragsreihe statt. Die drei Vorträge behandeln die Themen „Soziale Sparpläne der Stadt Chemnitz“, „Sarrazins Thesen“ sowie „Bundeswehr raus aus Afghanistan“. Anschließend tritt die Band „Die Dissidenten“ auf. Quelle: Internetauftritt Chemnitz Infos im November 2010
Am 19.11.2010 wird in Chemnitz eine Farbschmiererei entdeckt, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllt. Quelle: Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag
Am 16.11.2010 wird in Chemnitz eine neonazistische Parole gerufen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 13.11.2010 werden Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 09.11.2010 wird ein Hakenkreuz auf eine Werbetafel eines Einkaufszentrums geklebt. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quellen: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4830 im Sächsischen Landtag
Am 04.11.2010 werden Farbschmierereien in Chemnitz entdeckt, diese erfüllen den Straftatbestand nach § 86a StGB. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am Abend des 29.10.2010 findet im „Objekt“ an der Straßburger Str. 32 in Chemnitz eine Vortragsveranstaltung mit Dr. Rigolf Henning und Dieter Fricke statt. Es gibt um die aktuelle Wirtschaftssituation und um „Alternativen zum herrschenden Raubtierkapitalismus“ sowie um die „Zukunft der nationalen Rechten“. Die Teilnehmerzahl ist unbekannt. Quelle: Drucksache 5/4053 im Sächsischen Landtag
Am 27.10.2010 werden in Chemnitz Parolen gerufen, welche den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 25.10.2010 tauchen zum wiederholten Male Farbschmierereien in Chemnitz auf, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag
Am 24.10.2010 tauchen wieder Farbschmierereien auf, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Das geführte Ermittlungsverfahren wird im März 2011 auf Grund unbekannter Täter eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag
Am 19.10.2010 werden erneut Farbschmierereien entdeckt, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Das dazu geführte Ermittlungsverfahren wird im März 2011 auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag
Am 04.10.2010 werden bereits zum dritten Mal in diesem Monat Farbschmierereien entdeckt, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag
Am 03.10.2010 tauchen auf auf einem Aufkleber erneut Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag
Am 02.10.2010 tauchen auf einer Fensterscheibe gesprühte Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Ab Anfang Oktober beginnt die NPD Chemnitz verstärkt mit Öffentlichkeitsarbeit. Sie verteilen mehrere tausend Ausgaben der Zeitschrift „Klartext“, einem Informationsblatt der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Quelle: ehemalige Internetpräsenz der NPD Chemnitz im Oktober 2010
Am 29.09.2010 ruft ein Erwachsener in der Bahnsteigunterführung des Hauptbahnhofes Chemnitz lautstark „Sieg Heil!“ und erhebt den rechten Arm zum „Hitlergruß“. Die Person wird unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Quelle: Drucksache 5/8093 im Sächsischen Landtag
Am 26.09.2010 taucht erneut eine Farbschmiererei nach § 86a StGB auf. Das dazugehörige Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO im November 2010 eingestellt. Quellen: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag
Am Abend des 23.09.2010 spielt ein Erwachsener lautstark das Lied mit dem Titel „Hitlers Harfen“ ab, in diesem wird zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen die in Deutschland lebenden Juden aufgerufen. Der Tatverdächtige wurde unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verwurteilt. Quelle: Drucksache 5/5709 im Sächsischen Landtag