Zwischen dem 18. und dem 21.11. werden Hakenkreuze an eine Wand geschmiert. Das Verfahren wird im März 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/8801 im Sächsischen Landtag
Zwei Personen schmieren mindestens ein Hakenkreuz. Das Verfahren gegen die bekannten Tatverdächtigen wird im Juni 2011 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/6265 im Sächsischen Landtag
In die verschmutzte Heckscheibe eines Autos wird ein Hakenkreuz gemalt. Das Verfahren gegen einen unbekannten Tatverdächtigen wird im Januar 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/8093 im Sächsischen Landtag
Ein Hakenkreuz wird auf einen Fußweg geschmiert. Das Verfahren gegen einen bekannten Tatverdächtigen wird im Januar 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/8093 im Sächsischen Landtag
Zwischen dem 10. und 11.10. wird ein Hakenkreuz an eine Hausfassade geschmiert. Quelle: Drucksache 5/8421 im Sächsischen Landtag
U.a. in ein Wartehäuschen werden eine Doppelsigrune und ein Hakenkreuz geschmiert. Quelle: Drucksachen 5/7869 und 5/8093 im Sächsischen Landtag
U.a. auf einen Werbeträger wird ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren wird im Dezember 2011 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/7869 im Sächsischen Landtag
An der Halfpipe auf dem Hartmannplatz werden mehrere Hakenkreuze und SS-Runen geschmiert. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/9682.htm im Jahr 2011
Frische rechte Sprühereien werden entdeckt, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Hakenkreuze, SS-Runen) erfüllen. Quelle: Drucksache 5/6499 im Sächs. Landtag
Ein Mann äußert laut die Worte „Sieg Heil“. Er wiederholt dies eine Stunde später und erhebt dazu seinen Arm zum Hitlergruß. Darüber hinaus begeht er weitere Straftaten, die nicht in die Kategorie „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ fallen. Im April 2012 wird der Täter zu einer Strafe von 90 Tagessätzen veurteilt. Quelle: Drucksache 5/9006 im… weiterlesen »
Gegenüber zwei Polizeibeamten ruft ein Erwachsener die Worte „Heil Hitler“ und beleidigt die Beamten überdies. Der Täter wird im März 2012 zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Quelle: Drucksache 5/8801 im Sächsischen Landtag
In einer Wohnung wird ein volksverhetzender Tonträger entdeckt. Das Verfahren wird im Februar 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/8421 im Sächsischen Landtag
Es kommt zu Farbschmierereien, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen. Quelle: Drucksache 5/6834 im Sächsischen Landtag
An einem PKW wird ein Aufkleber mit deutschen Wehrmachtssoldaten und der Aufschrift „Danke – 1933 -1945“ entdeckt, der öffentlich für alle sichtbar ist. Der Fahrzeughalter hatte nachweislich den Aufkleber selbst angebracht unter dem Bewusstsein, dass er damit pauschal den deutschen Soldaten im Zweiten Weltkrieg dankt, wobei er wusste, dass in dieser Zeit der Holocaust stattfand.… weiterlesen »
Während einer Hauptverhandlung am Landgericht Chemnitz trägt ein Erwachsener öffentlich sichtbar an seinem linken Unterarm tätowiert den Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“, welcher nach §86a StGB als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten ist. Im Februar 2012 wird er wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Quelle: Drucksache 5/8421 im Sächsischen… weiterlesen »
Eine bekannte beschuldigte Person ruft mehrmals die Worte „Sieg Heil“. Das Verfahren wird im August 2012 eingestellt. Am 17.08., dem Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß, kommt es immer wieder gehäuft zu rechten Straftaten. Quelle: Drucksache 5/10039 im Sächs. Landtag
Es tauchen frische Farbschmierereien mit volksverhetzendem Inhalt auf. Quelle: Drucksache 5/6834 im Sächsischen Landtag
Mittels „Gegenstand“ wird gegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen. Details können der Quelle nicht entnommen werden. Quelle: Drucksache 5/6834 im Sächsischen Landtag
Frische Farbschmierereien mit verfassungswidrigem Inhalt tauchen auf. Quelle: Drucksache 5/6834 im Sächsischen Landtag
Wie bereits zweimal am Vortag wird auch an diesem Tag eine verfassungswidrige Parole gerufen. Quelle: Drucksache 5/6834 im Sächsischen Landtag