Mittels „Schriften“ wird eine Straftat begannen, die gegen §130 StGB (Volksverhetzung) verstößt. Mehr Details gibt die Quelle leider nicht her. Quelle: Drucksache 5/5498
545 Neonazis marschieren durch die Chemnitzer Innenstadt. Start und Ziel ist der Hauptbahnhof, als Redner treten zwei Mitglieder der NPD-Fraktion des sächsischen Landtages, Andreas Storr und Arne Schimmer, sowie Michael Brück aus Dortmund und Patrick Fischer (Freie Kräfte) als Vertretung für Sven Willhardt auf. Anmelder ist Sven Willhardt als Vertreter des NPD-Kreisverbandes Chemnitz. Bereits am… weiterlesen »
Im Stadtteil Kappel tauchen Farbschmierereien auf, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Quellen: Drucksachen 5/5494 und 5/5498 im Sächs. Landtag
In Chemnitz wird ein Bild- oder Tonträger sichergestellt, der den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Quelle: Drucksache 5/7871 im Sächs. Landtag
Mittels „Schriften an Einrichtung“ wird in Hilbersdorf eine antisemitische Straftat begangen, die unter den Straftatbestand der Volksverhetzung fällt. Quelle: Drucksache 5/5222 im Sächs. Landtag
Erneut werden neue rechte Schmierereien entdeckt, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/5498 im Sächs. Landtag
Frische rechte Schmierereien werden entdeckt, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/5498 im Sächs. Landtag
In einem vom Verein „Wiederbelebung kulturellen Brachlandes e.V.“ genutzten Gebäude in Bernsdorf werden zwei Schaufensterscheiben eingeschlagen (Sachschaden ca. 1200€). In der gleichen Nacht erhalten mehrere Personen, die dem Verein nahe stehen und/oder politisch aktiv sind, Drohbriefe. Diese sind mit aus Zeitungen ausgeschnittenen Buchstaben „geschrieben“ und mit Hakenkreuzen versehen. Im März 2014 wird das Verfahren gegen… weiterlesen »
Ein Tattoo wird öffentlich getragen, welches Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigt (z.B. Hakenkreuz, Doppelsigrune). Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Erneut kommt es im Chemnitzer Stadtgebiet zu rechten Parolen, die gegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Zwei Erwachsene und drei Heranwachsende rufen im Chemnitzer Stadtgebiet die Worte „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Wir sind der nationale Widerstand“. Außerdem erheben sie den rechten Arm zum Hitlergruß. Sie werden zu Geldstrafen von 20 bis 50 Tagessätzen, bzw. 80 Tagessätzen unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl verurteilt. Quelle: Drucksachen 5/5224 und 5/6837 im… weiterlesen »
Frische rechte Schmierereien werden entdeckt, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächs. Landtag
Im Rahmen einer Razzia beim rechten Plattenladen PC Records werden volksverhetzende Tonträger gefunden. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Frische rechte Sprühereien werden entdeckt, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Im Stadtteil Ebersdorf werden in oder an einer Wohnung volksverhetzende Schriften angebracht. Die Tat wird erst im Mai bekannt. Quelle: Drucksache 5/9246 im Sächsischen Landtag
Im Chemnitzer Stadtgebiet wird eine Parole gerufen, die gegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstößt. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Via „Computer/Internet“ wird mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen §86a StGB verstoßen. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Am 22.12.2010 werden in Chemnitz Farbschmierereien, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen, entdeckt. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Am 22.12.2010 tauchen in Chemnitz volksverhetzende Bild- und Tonträger auf. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Am 13.12.2010 kommt es in Chemnitz Hutholz zum Verdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB auf Grund von Farbschmierereien in und an einem Wohnhaus. Quellen: Drucksache 5/4576 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag