Am 08.05.2010 werden in Chemnitz Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag
Am 07.05.2010 werden Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag
Am 02.05.2010 haben zwei Kriminalisten einen jungen Mann ertappt, als er gerade auf eine Werbetafel Hakenkreuze mit Hilfe eines Edding schmiert. Gegen den 20-Jährigen wird weiterhin trotz Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Sachbeschädigung ermittelt. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/8376.htm
Am 01.05.2010 werden in Chemnitz Parolen nach § 86a StGB gerufen. Quelle: Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag
In einem Wohnhaus, in welchem auch Bürger ausländischer Herkunft wohnen, werden von zwei Personen rechte Parolen gerufen. Geschädigt wird eine Person. Es kommt zu einem Freispruch, ermittelt wurde wegen Verdachts der Nötigung und des Hausfriedensbruch. Quelle: Drucksache 5/11091 im Sächs. Landtag
Am 30.04.2010 werden Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag
Am 29.04.2010 werden Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag
Am 26.04.2010 kommt es zur Volksverhetzung mit Hilfe eines Gegenstandes. Mehr Details gibt die Quelle leider nicht her. Quelle: Drucksache 5/7871 im Sächsischen Landtag
Am 05.04.2010 werden in Chemnitz Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag
Am Morgen des 02.04.2010 kommt es nach einem Konzert der Band „Engel in Zivil“ im Südbahnhof zu mehreren Vorfällen am alternativen Wohnprojekt „Reitbahnstraße 84“. Zunächst betreten kurz nach Mitternacht zwei Männer die Veranstaltungsfläche, um ein Bier zu trinken. Nach Ausrufen wie „Antifa Hahaha“ werden sie kritisch von einer Besucherin augesprochen, woraufhin ein Streit entsteht. Während… weiterlesen »
Am Abend des 30.03.2010 erhebt ein Erwachsener den rechten Arm zum Hitlergruß und ruft dazu dreimal lautstark „Sieg Heil!“. Die Person wird auf Grund Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächsischen Landtag
Am 21.03.2010 wird die Polizei zu einem Imbiss auf der Frankenberger Straße gerufen, da ein betrunkener Kunde andere Gäste belästigt und Werbezettel vom Tresen „räumt“. Der 22-Jährige erhält einen Platzverweis und zeigt bei der Personalienfeststellung fünfmal den Hitlergruß und ruft „Sieg Heil!“. Die 4 Polizisten betitelt er mit Schimpfwörtern. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/8239.htm
Am 06.03.2010 wird ein Restaurantbetreiber mit „Du Judensau“ beschimpft. Das gegen den unbekannten Tatverdächtigen geführte Ermittlungsverfahren auf Grund Volksverhetzung wird im September 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächischen Landtag
Am 05.03.2010 trägt eine Person ein Sweatshirt mit einem Keltenkreuz. Das geführte Verfahren auf Grund Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird im Mai 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2649 im Sächsischen Landtag
In der Zeit vom 01.03.2010 bis zum 16.03.2010 schmieren Unbekannte Hakenkreuze an verschiedene Häuserwände. Das auf Grund von Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
Am 25.02.2010 wird an ein Wetterschutzhaus ein Hakenkreuz geschmiert. Das Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
Unbekannte beschmieren ein Mehrfamilienhaus sowie einen Elektroverteilerkasten auf der Albert-Jentzsch-Straße. An der Giebel- und der Hauseingangsseite sowie an der Rollstuhlfahrertür hinterlassen die Schmierer diverse Schriftzüge sowie circa 20 spiegelverkehrte Hakenkreuze. Die Täter werden nicht ermittelt. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/8160.htm
In der Nacht vom 08.02.2010 zum 09.02.2010 wird ein Hakenkreuz mit Kreide an ein Gebäude geschmiert. Da es sich um einen unbekannten Täter handelt, wird das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
Am 28.01.2010 werden volksverhetzende Schreiben per Internet versandt, es wird auf Verdacht der Verwendung von Kennzeichenverfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB ermittelt. Das Verfahren hierzu wird im März 2012 auf Grund § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quellen: Drucksache 5/8801 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/2648 im Sächsischen Landtag
Am 24.01.2010 wird eine Doppelsigrune auf einer Internetplattform eingestellt. Das Verfahren dazu wird nach § 45 Abs. 2 JGG eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag