An Eigentum der Bahn AG werden rechte Farbschmierereien angebracht, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen. Das Verfahren gegen den bekannten Tatverdächtigen wird im Juni 2013 eingestellt. Quellen: Drucksache 5/12106 und 5/12323 im Sächsischen Landtag
Gegen 20:30 Uhr ruft ein Erwachsener im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhof dreimal laut die Worte „Sieg Heil“. Er wird im März zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Quelle: Drucksache /11608 im Sächs. Landtag
Parolen werden gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. In der Quelle ist die Rede von einer „fremdenfeindlichen“ Tat. Dieser Begriff ist kritisch zu bewerten, da er häufig als Ersatz für „rassistisch“ verwendet wird. Diejenigen, an die sich derartige Parolen richten, sind aber häufig gar nicht „fremd“, sondern werden nur als… weiterlesen »
In der Öffentlichkeit werden rechte Parolen skandiert, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/10653 im Sächs. Landtag
In der Annen-Mittelschule werden in einer Damentoilette Hakenkreuze angebracht. Das Verfahren gegen die bekannte tatverdächtige Person wird im Februar 2013 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10464, 5/10981 und 5/11397 im Sächs. Landtag
Im Stadtzentrum werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fallen, also z.B. „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
In oder an einer Wohnung im Stadtzentrum kommt es zu „fremdenfeindlichen“ Farbschmierereien, die als verfassungswidrig eingestuft werden: An die Tür eines ausländischen Mieter wird ein Hakenkreuz und die Parole „Ausländer raus“ geschmiert. Da der Geschädigte augenscheinlich ein Bewohner der Stadt Chemnitz ist, ist das Attribut „fremd“ wahrscheinlich falsch gewählt. Wohl aber handelt es sich um… weiterlesen »
An einem Abfalleimer am Südbahnhof werden ein Hakenkreuz und der Spruch „Wir sind wieder zurück“ mit Filzstift geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10656 im Sächs. Landtag
An eine Wand in oder an einem Gebäude werden Hakenkreuze und SS-Runen geschmiert. Quellen: Drucksachen 5/10464, 5/10308 und 5/10565 im Sächs. Landtag
In oder an einer öffentlichen Einrichtung im Stadtzentrum werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Quelle: Drucksache 5/10308 im Sächs. Landtag
In einem Zug oder auf einem Gelände der Bahn AG trägt jemand offen ein Hakenkreuz-Tattoo zur Schau, welches den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Die gleiche Tat ereignet sich an diesem Tag auch auf einem Justizgelände. Möglicherweise handelt es sich dabei um dieselbe Person. Der Prozess gegen den bekannten Tatverdächtigen im Falle… weiterlesen »
Auf einen Sitzwürfel am Tietz wird ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksachen 5/10656 und 5/10308 im Sächs. Landtag
Zwischen dem 21. und 23.07. wird im Stadtzentrum wird ein Hakenkreuz an eine Straßenlaterne geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im September eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10036 und 5/10307 im Sächs. Landtag
PolizeibeamtInnen gegenüber werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/9887 im Sächs. Landtag
Im Stadtzentrum werden zwei rechte Farbschmierereien in oder an einem Wohnhaus und einer Straße angebracht, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten. Eines davon ist ein Hakenkreuz auf einem Gehweg. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im Juli 2012 eingestellt. Quelle: Drucksachen 5/9590 und 5/9889 im Sächsischen Landtag
Auf eine Holzsäule auf einem Gelände der Bahn AG wird ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im Juli 2012 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/9590 und 5/9889 im Sächs. Landtag
Zwischen dem 22. und dem 23. April wird das Ehrenmal im Park der Opfer des Faschismus mit einem Hakenkreuz und dem Geburtsdatum Adolf Hitlers beschmiert. Das Hakenkreuz ist gut einen Meter groß und wurde vermutlich mit rotem Lippenstift geschmiert. Die Plastik wurde zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes errichtet. Es wurde am 14.09.1952… weiterlesen »
Im Stadtzentrum werden Parolen gerufen, die gemäß §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten sind. Quelle: Drucksache 5/9246 im Sächischen Landtag
In oder an einer Schule tauchen Farbschmierereien mit verfassungswidrigen Inhalten auf. Quelle: Drucksache 5/9007 im Sächsischen Landtag
An Eigentum der Bahn AG kommt es zu verfassungswidrigen Farbschmierereien. Quelle: Drucksache 5/9256 im Sächsischen Landtag