Gegen 20:30 Uhr ruft ein Erwachsener im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhof dreimal laut die Worte „Sieg Heil“. Er wird im März zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Quelle: Drucksache /11608 im Sächs. Landtag
Parolen werden gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. In der Quelle ist die Rede von einer „fremdenfeindlichen“ Tat. Dieser Begriff ist kritisch zu bewerten, da er häufig als Ersatz für „rassistisch“ verwendet wird. Diejenigen, an die sich derartige Parolen richten, sind aber häufig gar nicht „fremd“, sondern werden nur als… weiterlesen »
Ein Jugendlicher setzt während des Unterrichts in einer Berufsschule eine Sturmmaske auf, erhebt den rechten Arm zum Hitlergruß und trägt deutlich erkennbar am linken Arm ein aufgemaltes Hakenkreuz. Außerdem begeht er weitere, von der Quelle nicht als rechts eingestufte Taten. Er wird im November 2013 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.… weiterlesen »
In den Raureif auf einem Auto wird ein Hakenkreuz geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10565 im Sächs. Landtag
Im Stadtteil Hutholz werden öffentlich sichtbar verfassungswidrige Parolen auf einem Werbeträger an einem Gebäude angebracht. Quelle: Drucksachen 5/10653 und 5/10961 im Sächs. Landtag
In der Öffentlichkeit werden rechte Parolen skandiert, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Quelle: Drucksache 5/10653 im Sächs. Landtag
Auf der Website schueler.cc werden unter dem Namen des Sportgymnasiums Chemnitz verbotene neonazistische Kennzeichen gepostet. Ein Schüler wird in Folge dessen zeitweilig suspendiert. Quelle: Drucksache 5/10981 im Sächs. Landtag
In der Annen-Mittelschule werden in einer Damentoilette Hakenkreuze angebracht. Das Verfahren gegen die bekannte tatverdächtige Person wird im Februar 2013 eingestellt. Quellen: Drucksachen 5/10464, 5/10981 und 5/11397 im Sächs. Landtag
In oder an einem Gebäude der Polizei werden Parolen mit verfassungswidrigen Inhalten gerufen. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
Im Stadtzentrum werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fallen, also z.B. „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
In oder an einer Wohnung im Stadtzentrum kommt es zu „fremdenfeindlichen“ Farbschmierereien, die als verfassungswidrig eingestuft werden: An die Tür eines ausländischen Mieter wird ein Hakenkreuz und die Parole „Ausländer raus“ geschmiert. Da der Geschädigte augenscheinlich ein Bewohner der Stadt Chemnitz ist, ist das Attribut „fremd“ wahrscheinlich falsch gewählt. Wohl aber handelt es sich um… weiterlesen »
An einem Abfalleimer am Südbahnhof werden ein Hakenkreuz und der Spruch „Wir sind wieder zurück“ mit Filzstift geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10656 im Sächs. Landtag
An eine Wand in oder an einem Gebäude werden Hakenkreuze und SS-Runen geschmiert. Quellen: Drucksachen 5/10464, 5/10308 und 5/10565 im Sächs. Landtag
In oder an einem Wohnhaus auf dem Sonnenberg werden antisemitische Farbschmierereien angebracht. Die Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung. Quelle: Drucksachen 5/10036 und 5/10037 im Sächs. Landtag
In oder an einem KFZ werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Dies kann durch Einritzen oder Draufschmieren durch Fremde passiert sein, möglich ist aber auch, dass am Fahrzeug z.B. ein verfassungswidriger Aufkleber angebracht war. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag
In oder an einer öffentlichen Einrichtung im Stadtzentrum werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Quelle: Drucksache 5/10308 im Sächs. Landtag
In einem Zug oder auf einem Gelände der Bahn AG trägt jemand offen ein Hakenkreuz-Tattoo zur Schau, welches den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Die gleiche Tat ereignet sich an diesem Tag auch auf einem Justizgelände. Möglicherweise handelt es sich dabei um dieselbe Person. Der Prozess gegen den bekannten Tatverdächtigen im Falle… weiterlesen »
Im Stadtteil Hilbersdorf wird ein Hakenkreuz an ein Garagentor gesprüht. Quellen: Drucksachen 5/10307 und 5/10308 im Sächs. Landtag
Ein Hakenkreuz wird an eine Wand geschmiert. Das Verfahren gegen Unbekannt wird im November 2012 eingestellt. Quelle: Drucksache 5/10656 im Sächs. Landtag
In oder an einer kirchlichen Einrichten werden rechte Parolen gerufen, die als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestuft werden. Dazu zählen z.B. „Sieg Heil“- oder „Heil Hitler“-Rufe. Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag