Am 05.04.2010 werden in Chemnitz Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		Am Morgen des 02.04.2010 kommt es nach einem Konzert der Band „Engel in Zivil“ im Südbahnhof zu mehreren Vorfällen am alternativen Wohnprojekt „Reitbahnstraße 84“. Zunächst betreten kurz nach Mitternacht zwei Männer die Veranstaltungsfläche, um ein Bier zu trinken. Nach Ausrufen wie „Antifa Hahaha“ werden sie kritisch von einer Besucherin augesprochen, woraufhin ein Streit entsteht. Während… weiterlesen »
 
	
	
		
				
		Am Abend des 30.03.2010 erhebt ein Erwachsener den rechten Arm zum Hitlergruß und ruft dazu dreimal lautstark „Sieg Heil!“. Die Person wird auf Grund Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		Am 21.03.2010 wird die Polizei zu einem Imbiss auf der Frankenberger Straße gerufen, da ein betrunkener Kunde andere Gäste belästigt und Werbezettel vom Tresen „räumt“. Der 22-Jährige erhält einen Platzverweis und zeigt bei der Personalienfeststellung fünfmal den Hitlergruß und ruft „Sieg Heil!“. Die 4 Polizisten betitelt er mit Schimpfwörtern. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/8239.htm
 
	
	
		
				
		Am 06.03.2010 wird ein Restaurantbetreiber mit „Du Judensau“ beschimpft. Das gegen den unbekannten Tatverdächtigen geführte Ermittlungsverfahren auf Grund Volksverhetzung wird im September 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächischen Landtag
 
	
	
		
				
		Am 05.03.2010 trägt eine Person ein Sweatshirt mit einem Keltenkreuz. Das geführte Verfahren auf Grund Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird im Mai 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2649 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		In der Zeit vom 01.03.2010 bis zum 16.03.2010 schmieren Unbekannte Hakenkreuze an verschiedene Häuserwände. Das auf Grund von Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		Am 25.02.2010 wird an ein Wetterschutzhaus ein Hakenkreuz geschmiert. Das Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		Unbekannte beschmieren ein Mehrfamilienhaus sowie einen Elektroverteilerkasten auf der Albert-Jentzsch-Straße. An der Giebel- und der Hauseingangsseite sowie an der Rollstuhlfahrertür hinterlassen die Schmierer diverse Schriftzüge sowie circa 20 spiegelverkehrte Hakenkreuze. Die Täter werden nicht ermittelt. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/8160.htm
 
	
	
		
				
		In der Nacht vom 08.02.2010 zum 09.02.2010 wird ein Hakenkreuz mit Kreide an ein Gebäude geschmiert. Da es sich um einen unbekannten Täter handelt, wird das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		Am 28.01.2010 werden volksverhetzende Schreiben per Internet versandt, es wird auf Verdacht der Verwendung von Kennzeichenverfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB ermittelt. Das Verfahren hierzu wird im März 2012 auf Grund § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quellen: Drucksache 5/8801 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/2648 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		Am 24.01.2010 wird eine Doppelsigrune auf einer Internetplattform eingestellt. Das Verfahren dazu wird nach § 45 Abs. 2 JGG eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		In der Nacht auf den 19.01.10 erhält die Polizei mehrere Anrufe von Anwohnern der Weststraße sowie der Kochstraße. Sechs junge, Bier trinkende Männer zwischen 18 und 25 Jahren sitzen gröhlend an der Bushaltestelle und rufen unter anderem „Sieg Heil!“. Vor Ort nimmt die Polizei fünf von ihnen für einige Stunden in Gewahrsam um weitere Störungen… weiterlesen »
 
	
	
		
				
		Am 09.01.2010 tritt eine Person ein Hakenkreuz in den Schnee. Das Ermittlungsverfahren wird im April 2010 auf Grund § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		Ein Mann ruft am Abend des 07.01.2010 die Worte „Sieg Heil“, er wird deshalb auf Grund von Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Quelle: Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag
 
	
	
		
				
		An einem Gebäude und einem PKW werden Hakenkreuze geschmiert. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächs. Landtag
 
	
	
		
				
		In der Nacht zum 06.12. werden auf der Jakobstraße zwei Schriftzüge und ein großes Hakenkreuz gesprüht. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/7965.htm im Dezember 2009
 
	
	
		
				
		Auf einem Trödelmarkt werden an einem Militaria-Stand mit Hakenkreuzen verzierte Schwibbögen verkauft. Außerdem finden sich hier zwei Abbildungen Adolf Hitlers. Der Verkäufer wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächs. Landtag
 
	
	
		
				
		Der vor PC Records aufgestellte Informationscontainer wird zum dritten Mal in kurzer Zeit beschädigt. Dieses Mal wird er mit SS-Runen, Hakenkreuzen, Zahlenfolgen und einen Schriftzug beschmiert. Quelle: Polizeibericht im Jahr 2009
 
	
	
		
				
		In einer Wohnung in Chemnitz wird „Sieg Heil“ gerufen und ein Hakenkreuz auf einen Aschenbecher geschmiert. Das dazugehörige Verfahren wurde eingestellt. Quelle: Drucksache 5/2649 im Sächs. Landtag