Am 25.10.2010 tauchen zum wiederholten Male Farbschmierereien in Chemnitz auf, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag
Am 24.10.2010 tauchen wieder Farbschmierereien auf, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Das geführte Ermittlungsverfahren wird im März 2011 auf Grund unbekannter Täter eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag
Am 19.10.2010 werden erneut Farbschmierereien entdeckt, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Das dazu geführte Ermittlungsverfahren wird im März 2011 auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag
Am 04.10.2010 werden bereits zum dritten Mal in diesem Monat Farbschmierereien entdeckt, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag
Am 03.10.2010 tauchen auf auf einem Aufkleber erneut Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag
Am 02.10.2010 tauchen auf einer Fensterscheibe gesprühte Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 29.09.2010 ruft ein Erwachsener in der Bahnsteigunterführung des Hauptbahnhofes Chemnitz lautstark „Sieg Heil!“ und erhebt den rechten Arm zum „Hitlergruß“. Die Person wird unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Quelle: Drucksache 5/8093 im Sächsischen Landtag
Am 26.09.2010 taucht erneut eine Farbschmiererei nach § 86a StGB auf. Das dazugehörige Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO im November 2010 eingestellt. Quellen: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag
Am Abend des 23.09.2010 spielt ein Erwachsener lautstark das Lied mit dem Titel „Hitlers Harfen“ ab, in diesem wird zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen die in Deutschland lebenden Juden aufgerufen. Der Tatverdächtige wurde unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verwurteilt. Quelle: Drucksache 5/5709 im Sächsischen Landtag
Am 20.09.2010 kommt es in Chemnitz zum Verdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB mittels Schriften. Mehr Details sind der Quelle nicht zu entnehmen. Quellen: Drucksache 5/3816 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag
Am 13.09.2010 erfolgt eine Volksverhetzung gemäß § 130 StGB unter Zuhilfenahme durch Bild- und Tonträger. Quelle: Drucksache 5/6834 im Sächsischen Landtag
Am 04.09.2010 kommt es in Chemnitz zu Parolen, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Quelle: Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag
Am 03.09.2010 entsteht in Chemnitz der Verdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB mittels Schriften. Quellen: Drucksache 5/3816 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag
Am 02.09.2010 werden Farbschmierereien, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen, entdeckt. Das geführte Ermittlungsverfahren wird im November 2010 auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag
Am 24.08.2010 werden Farbschmierereien in Verbindung mit § 303 StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag
Zwischen dem 19.08.2010 und dem 23.08.2010 tauchen in der Chemnitzer Innenstadt mehrere Neonazi-Sprühereien auf, die im Zusammenhang mit dem Todestag Rudolf Heß‘ stehen. Quellen: Drucksache 5/3512 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 17.08.2010 wird eine Schmiererei mit dem Inhalt „NSDAP“ an einer Brückendurchfahrt entdeckt. Das Ermittlungsverfahren wird im November 2010 auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag
Am 08.08.2010 ruft eine unbekannte Person „Sieg Heil!“. Das geführte Ermittlungsverfahren wird im September 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächsischen Landtag
Am 04.08.2010 wird eine Farbschmiererei, welche den Straftatbestand § 86a StGB erfüllt, an einer Laderampe entdeckt. Quelle: Drucksache 5/3512 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3817 im Sächsischen Landtag
Am 02.08.2010 werden in Chemnitz zwei Stolpersteine geschändet. Durch unbekannte Tatverdächtige werden diese durch Aufbringen von Aufklebern mit der Aufschrift einer neonazistischen Internet-Seite unkenntlich gemacht. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/7070 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3512 im Sächsischen Landtag