Während der rassistischen Demonstrationen im Jahr 2018 in Chemnitz gründete sich im September 2018 die terroristische Vereinigung „Revolution Chemnitz“. Christian K., der Rädelsführer der Gruppe, eröffnete dazu am 10. September 2018 einen Gruppenchat. In dem Chat im Messenger-Dienst Telegram von „Revolution Chemnitz“ sprachen die Männer von Umsturzplänen. Ihr ausgewähltes Feindbild waren „Linke, Parasiten, Merkel-Zombies, die Mediendiktatur und deren Sklaven“. Um ihre Pläne in die Tat umzusetzen planten sie Schusswaffen zu kaufen. Im Urteil wird von einer klar zu erkennenden nationalsozialistischen Gesinnung gesprochen.

Die Männer planten in der Chatgruppe Anschläge für den 3. Oktober 2018, dem Tag der deutschen Einheit, in Berlin. Diese Anschläge sollten einen „Bürgerkrieg“ in Deutschland auslösen. Dabei sollte der Anschlag als linke Gewalttat getarnt werden, damit sich die Neonazis Unterstützung von der Polizei erhoffen könnten.

Der Großteil der Mitglieder von „Revolution Chemnitz“ waren keine Unbekannten. Sie stammen aus dem Hooligan-, Skinhead- oder Neonaziszene in Chemnitz und Umgebung. So war unter anderem der Rädelsführer der Gruppe schon bei der verbotenen Kameradschaft „Sturm 34“ in Mittweida aktiv. Andere Mitglieder fielen schon seit Jahren auf neonazistischen Demonstrationen und Konzerten auf und hatten Kontakte zu Vereinigungen wie dem „Dritten Weg“ oder „Pro Chemnitz“. Zusätzlich waren alle Angeklagten der Hauptverhandlung mehrfach vorbestraft.

Am 14. September 2018 gab es einen sogenannten „Probelauf“ auf der Schlossteichinsel in Chemnitz. Schon in den Wochen zuvor hatten die Mitglieder mehrfach an den rassistischen Demonstrationen in Chemnitz teilgenommen. Nach einer Demonstration von Pro Chemnitz schlossen sich 17 Neonazis zusammen um über die Schlossteichinsel zu patrouillierten. Laut einer Zeugenaussage wollte man hier Rache an „der Antifa“ nehmen. Dabei waren die Männer mit Flaschen und Quarzhandschuhen bewaffnet. Auf der Schlossteichinsel haben sie Personenkontrollen durchgeführt, indem sie Menschen aufforderten ihnen den Ausweis zu zeigen, bedrohten wahllos Menschen und beleidigten diese. Mindestens ein junger Mann bekam Schläge ins Gesicht, eine Geburtstagsfeier von Jugendlichen wurde verjagt. Schlussendlich kreisten sie eine Gruppe mutmaßlicher Ausländer ein. Die sechs grillenden Menschen wurden rassistisch beleidigt und bedroht. Einem Mann wurde mit einer Flasche eine Platzwunde am Kopf zugefügt. Bevor mehr passieren konnte rückte schon die Polizei an und die Angreifer rannten weg und damit direkt in die Arme der Beamt*Innen. Damit wurde die Gruppierung in einem Frühstadium festgenommen.

Der Prozess gegen die Gruppierung startete am 20 September 2018. Insgesamt wurden in der Folge acht Männer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung am Oberlandesgericht in Dresden verurteilt. Christian K., welcher als Rädelsführer galt zusätzlich wegen der Gründung dieser. Die Männer bekamen Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren. Fünf von ihnen mussten sich zusätzlich, auf Grund des „Probelaufes“ auf der Schlossteichinsel, wegen Landfriedensbruch verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer der terroristischen Vereinigung angehörten. Der vorsitzende Richter sprach davon, dass die Gruppe ein „organisierter Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels, bei dem die Tötung von Menschen am Ende stehen kann“. Die Tötungsabsicht begründete der Richter damit, dass die Männer planten eine Waffe zu beschaffen.

Neben den acht Männern, welche als Mitglieder der terroristischen Vereinigung zählen, wurden im Juni 2020 sechs weitere Männer wegen Landfriedensbruch verurteilt. Die Männer galten als Mitläufer von Revolution Chemnitz und beteiligten sich an dem „Probelauf“ auf der Schlossteichinsel. Sie bekamen Haftstrafen zwischen einem und einem halben Jahr. In der Urteilsbegründung der Richter hieß es, die Angeklagten hätten „Angst und Schrecken“ verbreitet.

Diese Seite wurde zu zuletzt am 17. Dezember 2020 bearbeitet.

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